Hauptmenü:
Meldung der Schwarzwildstrecke
Info des LJV: Erlass zur unterjährigen Meldung von Schwarzwildstrecken für das Monitoring der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Ab sofort hat die Oberste Jagdbehörde angeordnet, dass die Wildnachweisung für Schwarzwild einmal je Quartal zu erfolgen hat. Diese Maßnahme wird zunächst befristet für die Jagdjahre 2019/2020 und 2020/2021 angeordnet.
Die Jagdausübungsberechtigten sowie die Hegeringleiterinnen und -
Die Schwarzwildstrecke ist der unteren Jagdbehörde neben der regulären Jahresmeldung als Quartalsmeldung jeweils bis zum 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01. eines jeden Kalenderjahres vorzulegen. Die quartalsweise Meldung erfolgt zunächst befristet in den Jagdjahren 2019/2020 und 2020/2021.
Die unteren Jagdbehörden melden die jeweiligen Quartalsstrecken ihres Kreisgebietes zum 30.04., 30.07., 30.10. und 30.01. der obersten Jagdbehörde.
Vorzugsweise erfolgt die Meldung der Schwarzwildstrecken durch die Jagdausübungsberechtigten an die jeweiligen Hegeringleiterinnen und -
Zur Vereinfachung soll die von der obersten Jagdbehörde über die unteren Jagdbehörden zur Verfügung gestellte Excel-
SW Quartalsmeldung (Excel Tabelle)
Um den mit dem verringerten Meldeturnus verbundenen Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, müssen die Jagdausübungsberechtigten der Reviere abweichend von § 17 Absatz 5 Satz 2 LJagdG nicht die gesamte Streckenliste übermitteln, sondern lediglich folgende Angaben machen:
Anzahl des im Quartal erlegten Schwarzwildes
Anzahl des im Quartal im Straßenverkehr verunfallten Schwarzwildes (Verkehrsfallwild)
Anzahl des im Quartal tot aufgefundenen Schwarzwildes (allgemeines Fallwild)
Eine Aufteilung nach Geschlechtern und Altersklassen muss nicht erfolgen.
Hintergrund
Der Informationsbesuch eines Kommissionsteams zur Bewertung der ASP-
Von besonderem Interesse war für das Kommissionsteam auch das Monitoring zur Früherkennung eines potenziellen Seuchenausbruchs. Hierbei wurde deutlich, dass neben der am 23.07.2018 veröffentlichten „Richtlinie für die Entschädigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Fallwildsuche und im Seuchenfall der Erlegung von Schwarzwild in Schleswig-
Der wichtigste Indikator zur ASP-
Ein weiterer Faktor ist das Verhältnis von Fallwild zu erlegtem Schwarzwild. Steigt der Anteil von Fallwild an der Gesamtstrecke an, kann dies auf einen ASP-
Aus Sicht der Kommission ist auch ein regelmäßiger Abgleich zwischen gemeldetem und untersuchtem Fallwild notwendig. Solange zu wenig Fallwild untersucht wird, trägt die unterjährige Erfassung der Schwarzwild-
In Schleswig-
Sollte sich herausstellen, dass der Anteil des beprobten Fallwildes an der Gesamtzahl des Fallwildes in den nächsten beiden Jagdjahren auf ein ausreichendes Maß erhöht wurde, kann nach Ablauf des Jagdjahres 2020/2021 von der Fortführung der quartalsweisen Meldung wieder abgesehen werden. Umso wichtiger ist es, nochmal darauf hinzuweisen, dass durch die Inanspruchnahme der o.g. Richtlinie der Aufwand für den Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der Beprobung, Bergung und Entsorgung entschädigt wird.
Hinweis des Hegeringleiters: Die Meldung an den Hegringleiter ist freiwillig!!! Wenn ein Mitglied dies nicht möchte, besteht die Möglichkeit, die angeforderten Streckenmeldungen auch direkt an die Jagdbehörde des Kreises zu senden. Die Reviere die sich nicht im Hegering beteiligen, müssen diesen Weg ja auch wählen.
Der Hegeringleiter darf die erhobenen revierbezogenen Daten an niemanden, außer die Untere Jagdbehörde des Kreises Stormarn und den Vorstand der Kreisjägerschaft weiterleiten. Auch keine Weitergabe an den LJV oder das Wildtierkataster.